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Sprachförderung

Ziel der Sprachförderung

Die Förderung von Kindern mit sprachlichem Bildungs – und Entwicklungsbedarf hat bei uns an der Schule einen hohen Stellenwert. Ziel unserer Sprachförderung ist es, alle Kinder (unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Status) zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Dazu müssen sie in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit im mündlichen und schriftlichen gestärkt werden. Ihre soziale Integration wird systematisch unterstützt und konsequent gefördert.

I. Teilintegrative Sprachförderung

Eine teilintegrative Sprachförderung kann während des Schulalltags angeboten werden, wenn Lehrerstunden für den Ergänzungsbereich seitens der Schulbehörde zugeteilt werden. Der Schwerpunkt der Sprachförderung liegt in der frühzeitigen Förderung der Kinder der ersten und der zweiten Klasse, ist jedoch abhängig von der Klassenzusammensetzung. Durch die Unterstützung des Fördervereins Regenbogen e.V. und der GV Dornstadt konnten Notebooks angeschafft werden. Die medial unterstützte Vorgehensweise dient einer zeitgemäßen und hoch motivierenden Sprachvermittlung. In den übrigen Stunden nehmen die Kinder am Regelunterricht ihrer Klasse teil, damit sich von Anfang an ein Dazugehörigkeitsgefühl entwickeln kann.

Förderschwerpunkte

Um die vier klassischen Fertigkeiten der Sprachförderung (Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben) zu erreichen, werden unterschiedliche sprachliche Aspekte gefördert.

Umsetzung im Unterricht

Grundlage für die Unterrichtsarbeit ist es, für geeignete Sprechanlässe zu sorgen, die die Kinder in ihrer Lebenswirklichkeit abholen. Die Inhalte/Themen werden unter Berücksichtigung der Förderschwerpunkte in den Unterricht eingearbeitet und umgesetzt.

II. Externe Sprachförderung: Caritas Sprachförderung HSL Schule

Seit dem Schuljahr 2022/23 wird erneut Sprachförderung HSL an der Grundschule Tomerdingen angeboten. Die Sprachförderung erfolgt zweimal wöchentlich und ist für die Teilnehmer kostenfrei. In Absprache mit den Sprachförderkräften werden die Gruppen eingeteilt und Termine festgesetzt. Es gelten dieselben Regeln wie im Unterricht ( Anwesenheitspflicht, Absprachen, Entschuldigungspraxis...)