Ihr Kind hat Geburtstag
Der Beschluss der Schulkonferenz vom 04.11.2020 wurde aufgehoben und hat keine Gültigkeit mehr, da es aktuell keine Coronaauflagen an den Schulen gibt. Deshalb darf wieder gefeiert werden, wie in den schulischen Gremien vor der Pandemie beschlossen wurde:
Der Geburtstag einesjeden Kindes soll zeitnah und ausschließlich in der eigenen Klasse gefeiert werden. Hierbei kommen geeignete, von der Klassenlehrerin ausgewählte Formen und Rituale zum Ausdruck.
Das Geburtstagskind darf für die Mitschülerinnen und Mitschüler eine Kleinigkeit mitbringen. Gerne auch verpackt, aus hygienischen Gründen.